b) Quartalsabschlüsse, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Neben der Erstellung der Buchführung, haben Sie grundsätzlich vierteljährige und jährliche Steuererklärungen abzugeben. Welche Steuererklärungen (Modelos) wann abzugeben sind, hängt grundsätzlich von Ihrem Tätigkeitsfeld, der Höhe der Einkünfte sowie von dem Geschäftssitz Ihrer Kunden ab. Von Seitens unserer Kanzlei betreuen wir besonders Kunden mit wirtschaftlichen Interessen oder Kundschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder allgemein im EU-Ausland.
Abgabe aller wichtigen Steuererklärungen zum Festpreis:
- Modelo 130: Abgabe der vierteljährigen Einkommensvorauszahlungen (IRPF). Es werden grundsätzlich 20% vom Quartalsgewinn beim Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer eingezahlt. Liegt Ihr Steuersatz dann unter 20%, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung.
- Modelo 303: Abgabe der vierteljährigen Umsatzsteuererklärung (IVA). Diese Erklärung ist auch einzureichen, wenn keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
- Modelo 111: Abgabe der vierteljährigen Erklärungen über Lohnsteuer und Rückstellungen von Freiberuflern (Retenciones)
- Modelo 190 und Modelo 390: Abgabe der jährlichen Zusammenfassung über eingezahlte Rückstellungen der Einkommensteuer von Freiberuflern und der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung.
- Modelo 100: Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (RENTA) über Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit.
- Modelo 349: Abgabe der Erklärung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Vierteljährig (inbegriffen), monatlich: (+45€ pro Monat) sollte in einem einzigen Quartal die grenzüberschreitenden Dienstleistungen über 50.000€ liegen. In diesem Fall übersenden Sie uns bitte alle Dokumente monatlich.