Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Vertretung in Spanien
von ausländlichen Unternehmen ohne Niederlassung.

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Home Office: Arbeitnehmer in Spanien

Ursprünglich in den Bereichen Software und Telekommunikation entstanden, findet Telearbeit mittlerweile branchenübergreifend statt. Für viele Arbeitnehmer entsteht somit die Möglichkeit einen früher unerreichbaren Traum zu erfüllen: Arbeiten in Deutschland, leben in Spanien.

Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit völlig legal von Spanien aus zu arbeiten, ohne dabei auf eine Arbeitnehmerbeziehung zu verzichten oder die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu vernachlässigen.

Nach einer ersten Anmeldung bei den spanischen Behörden (ohne hierbei eine Niederlassung zu begründen), agieren wir als Ihr Vertreter in Spanien und kümmern uns um die Abführung der Sozialabgaben, Gehaltszettel, Lohnbuchhaltung und Rückstellungen.

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Unsere Leistungen beinhalten:

  • Erstellung einer notariellen Vollmacht die vom Geschäftsführer der Gesellschaft (Arbeitgeber) vor einem deutschen Notar unterzeichnet werden kann.
  • Beantragung der spanischen Steuernummer der deutschen Gesellschaft, ohne dass hierbei eine Niederlassung in Spanien gegründet wird.
  • Benennung unserer Kanzlei als Verwalter des Arbeitgebers vor der spanischen Sozialversicherung und dem spanischen Arbeitsministerium.
  • Ausarbeitung des zweisprachigen Arbeitsvertrages (deutsch- spanisch) mit Vereinbarung zur Arbeitserfüllung vom Wohnsitz des Arbeitnehmers (Home Office).
  • Monatliche Lohnbuchhaltung, Erstellung der Lohnzettel, Abführung der Sozialabgaben und Einzahlung der Rückstellungen.

Weitere Leistungen:

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

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[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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