Personalausweis und Reisepass in Spanien

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Seit Anfang 2013, können in Spanien lebende Deutsche sowie ihre Personalausweis- angelegenheiten als auch ihren Reisepassangelegenheiten, direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erledigen. Pässe können zwar bei den Honorarkonsuln beantrag werden, bei Personalausweisangelegenheiten, ist jedoch eines der folgenden Konsulate aufzusuchen.  

Deutsche Konsulate sind neben der deutschen Botschaft in Madrid, in Barcelona, Málaga, Las Palma de Gran Canarias und Palma de Mallorca zu finden. 

 

Benötigte Unterlagen:

Zur Beantragung des Personalausweises benötigen Sie die folgenden Dokumente (Merkblatt für die Beantragung eines Personalausweises):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besondere Aufmerksamkeit verdient sowie die Abmeldebestätiung also auch die spanische Meldebestätigung. Die erst genannte kann beim Einwohnermeldeamt Ihres vorigen Wohnsitzes, oftmals auf dem Postweg, beantragt werden. Im Bezug auf die spanische Meldebestätiung vom spanischen Einwohnermeldeamt, finden Sie Informationen im folgenden Beitrag. -Einwohnermelderegister-

 

 

Kosten: Für Personalausweise mit Antragsteller ab 24 Jahren, ist eine Gebühr von 59,80 € zu Zahlen (Riesepass: 81,00 €). Wenn Sie den Antrag allerdings bei einem nicht ihrem Amtbezirks esprechenden Konsulat stellen, ist die Gebühr: 76,80 € (Riesepass: 144,00 €). Um die Zuständigkeit zu begründen, ist es wichtig, Ihrem Antrag die ensprechende spanische Meldebescheinigung "Certificado de Empadronamiento" beizufügen.

 

Terminvergabe: Üblicherweise können Pass oder Personalausweise nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Terminvergabesystem und bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

 

Weitere Informationen, Anträge sowie die Terminvergabe finden Sie unter:

 

      Reisepass       Personalausweis
Madrid -hier klicken- -hier klicken-
Barcelona  -hier klicken-  -hier klicken-
Málaga  -hier klicken-  -hier klicken-
Palma de Mallorca  -hier klicken-  -hier klicken-
Las Palmas (Canarias)  -hier klicken-  -hier klicken-

 

 

 

 

 

 

Von Seitens unserer Kanzlei stehen wir Ihnen bei verwaltungsrechtlichen oder steuerlichen Fragen gern zur Verfügung. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
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